Wenn Sie Formulare eingerichtet haben, die Daten des Betroffenen an Dritte zur Verarbeitung weitergibt, sollten Sie sehr sorgfältig prüfen, ob alle Bestimmungen der DSGVO eingehalten werden. Die Weitergabe von Daten ist eine besondere Anwendungsform und wenn Sie durch ein Formular auf Ihrer Website den Eindruck erwecken, Sie wären der Verarbeiter der Daten, dann haften Sie in vollem Umfang nach der DSGVO, und das kann sehr hohe Strafen nach sich ziehen. Sie sollten also jedenfalls mit dem Verarbeiter solcher Daten einen geeigneten Vertrag errichten und dafür sorgen, dass jeder Benutzer eines solchen Formulars informiert ist und in jedem Einzelfall zustimmt, dass seine Daten an Dritte weitergeleitet werden.