Die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) ist darauf ausgelegt, Unternehmen zur Sorgfalt im Umgang mit den Daten von Personen zu zwingen. Als Grundsatz gilt, dass jeder (der "Betroffene"), dessen Daten verarbeitet (*) werden sollen, einer solchen Verarbeitung im Voraus zustimmen muss. Der Betroffene hat außerdem das Recht, kostenlos den Umfang der gespeicherten Daten zu erfahren und weiters das Recht, bereits gespeicherte Daten zu Weiterverarbeitung in einem "üblichen Daten-Austausch-Format" zu erhalten. Außerdem kann der Betroffene der weiteren Verarbeitung jederzeit widersprechen, sofern keine anderen gesetzlichen Regelungen, wie Aufbewahrungsfristen, dagegen sprechen. Es muss also sichergestellt werden, dass Daten nur verarbeitet werden, wenn dazu ein "guter Grund" vorliegt, in der Regel wird darunter im geschäftlichen Verkehr eine aufrechte Geschäftsbeziehung oder die Anbahnung einer solchen verstanden.
(*) Unter "Verarbeitung" wird jede Form des Umgangs mit Daten von Betroffenen verstanden. Erfassung, Speicherung, Nutzung, … gilt als "Verarbeitung".
Für detaillierte Informationen empfehlen wir die Seiten der Wirtschaftskammer Österreich, für die Zwecke Ihrer Internet-Nutzung werden in der Folge die dringlichsten Maßnahmen dargestellt.